Sachkundeprüfung nach NHundG

Hundeführerschein in Oldenburg

Du möchtest den Hundeführerschein in Oldenburg machen? Bei uns kannst Du sowohl die theoretische als auch die praktische Sachkundeprüfung nach § 3 NHundG ablegen.

Die Prüfungen werden von unserer vom Niedersächsischen Ministerium anerkannten Sachkundeprüferin durchgeführt.

Gut zu wissen: Für die Teilnahme an der Prüfung musst Du vorher keine Hundeschule besucht haben. Du kannst beide Prüfungen unabhängig von einem Training bei uns absolvieren.

Hund | Hundeschule Haase | Hundeschule Oldenburg

Wer benötigt den Hundeführerschein?

Bin ich zur Sachkunde verpflichtet?

Grundsätzlich müssen alle Personen, die erstmals einen Hund halten, ihre Sachkunde nach dem Niedersächsischen Hundegesetz nachweisen.

Ausgenommen sind Hundehalterinnen und Hundehalter, die innerhalb der letzten zehn Jahre nachweislich mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben.

Wichtige Informationen

Wir beraten Dich gerne bei Fragen.

Nasenarbeit | Hundeschule Haase | Hundeschule Oldenburg

Theorieprüfung

Der erste Schritt zum Hundeführerschein

Die theoretische Sachkundeprüfung besteht aus 35 Single-Choice-Fragen aus fünf Themenbereichen. Für die Bearbeitung hast Du 45 Minuten Zeit.

Die Prüfung wird direkt bei uns am Computer durchgeführt. Das Ergebnis sowie Deine Bescheinigung erhältst Du unmittelbar nach der Prüfung.

Auf einen Blick

Praktische Prüfung

Sicher unterwegs mit Deinem Hund

In der praktischen Sachkundeprüfung zeigst Du, dass Du Deinen Hund sicher und verantwortungsvoll durch verschiedene Alltagssituationen führen kannst.

Die Prüfung findet an mindestens zwei unterschiedlichen Orten statt und kann nach bestandener Theorieprüfung abgelegt werden.

Auf einen Blick

Einzeltraining | Hundeschule Haase | Hundeschule Oldenburg

Fragen zum Hundeführerschein?

Du möchtest einen Prüfungstermin vereinbaren oder hast Fragen zum Ablauf?

Nimm gerne Kontakt mit uns auf – wir beraten Dich persönlich und helfen Dir bei allen Fragen rund um den Hundeführerschein in Niedersachsen.

Hundegesetz in Niedersachsen

Das solltest Du außerdem wissen

Neben dem Hundeführerschein gelten in Niedersachsen weitere gesetzliche Vorgaben für Hundehalter.

Dazu gehören

Betriebsurlaub vom 22. Dezember bis 3. Januar

Vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 3. Januar 2026 machen wir eine kurze Winterpause. In dieser Zeit finden keine Kurse statt und auch das Büro ist nicht besetzt.

Ab Sonntag, den 4. Januar starten wir wieder – los geht’s wie gewohnt mit den Welpengruppen.

Wir wünschen Dir und Deinem Hund eine entspannte Zeit und freuen uns auf ein gemeinsames neues Jahr!

Externer Link

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